<span class="s1">Für jeden Betrieb in der Weinbranche besteht seit 1. Januar <b>2016</b> die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Der Kunde muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für eine eventuelle Kontrolle bereithalten.</span><span class="s1">Ab 1. April <b>2017</b> muss die Kasse zusätzlich zur Verhinderung von nachträglichen Manipulationen über eine technische Sicherheitseinrichtung gemäß § 131b Abs. 2 verfügen.</span><span class="s1">Damit Sie Ihre Barverkäufe im Weingut rechtlich absichern können, benötigen Sie ein Zertifikat. Soppe + Partner hat sich eingehend mit diesem Thema befass. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Thema Registrierkassenverordnung (RKV).</span>

Registrierkassensicherheitsverordnung Österreich

Für jeden Betrieb in der Weinbranche besteht seit 1. Januar 2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Der Kunde muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für eine eventuelle Kontrolle bereithalten.

Ab 1. April 2017 muss die Kasse zusätzlich zur Verhinderung von nachträglichen Manipulationen über eine technische Sicherheitseinrichtung gemäß § 131b Abs. 2 verfügen.

Damit Sie Ihre Barverkäufe im Weingut rechtlich absichern können, benötigen Sie ein Zertifikat. Soppe + Partner hat sich eingehend mit diesem Thema befass. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen rund um das Thema Registrierkassenverordnung (RKV).

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