Registrierkassensicherheitsverordnung (Österreich)

Seit 01.04.2017 ist die Registrierkassensicherheitsverordnung (Österreich) in Kraft getreten. Jeder Bar Beleg muss mit einem maschinenlesbaren Code signiert werden. Aktuell wird in APyS über a.sign RK CHIP mit einer SmartCard von der Firma A-Trust am Barverkaufsrechner signiert. Ab 01.09.2018 bieten wir Ihnen zusätzlich eine Online Signierung an. Diese Weiterentwicklung benötigt keine SmartCard mehr. Die Belege werden im Internet automatisch, über einem Webservice der Firma A-Trust, signiert. Damit kann von jeder APyS Lizenz – auch Mobil – ein Barverkauf abgewickelt werden. Alle Kunden mit gültigem A-Trust Wartungsvertrag bekommen diese Online Signierung kostenlos. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin für die Umstellung zu vereinbaren.

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