NEUES VERPACKUNGSGESETZ

Die Entwürfe zum neuen Verpackungsgesetz wurden vom Bundesrat und Bundestag beschlossen und treten zum 01.01.2019 in Kraft. Ein großer Bestandsteil der Änderung ist, dass jeder „In-Verkehr-Bringer“ sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und somit einem Dualen System anschließen muss. Dies soll den Vollzug und die Kontrolle im dualen System stärken.  Als „In-Verkehr-Bringer“ gilt jeder der Verkaufsverpackung (auch Transportverpackung) an Endverbraucher oder ähnliche Stellen (Gastronomie,…) in Verkehr bringt. Transportverpackungen die nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind, sind weiterhin nicht beteiligungspflichtig. Die Verordnungen sehen aktuell keine Mindestgrenze vor. Da die Abwicklung dieser Abgabe sehr aufwendig ist können wir Sie mit unserem System APyS Software für die Weinwirtschaft und dem Modul APyS Grüne Punkt Abrechnung unterstützen. Erstellen Sie mit geringem Aufwand Ihre Abrechnungen direkt aus APyS. Kontaktieren Sie uns wenn Sie weitere Informationen zu diesem Modul erhalten möchten.

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