KassenSichV – Deutschland

Die Kassen-Sicherungsverordnung (KassenSichV) ist einer Erläuterung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, welches ab dem 01.01.2020 in Kraft tritt.
Wichtige Bestandteile der KassenSichV sind drei Punkte:

  1. Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassen
  2. Belegausgabepflicht
  3. Elektronische Kassen müssen dem Finanzamt gemeldet werden

Die Sicherheitseinrichtung verschlüsselt alle Bewegungen (Rechnungen, Stornos, …) der Kasse. Diese Verschlüsselung muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Es gibt bereits verwendbare Standards die hierfür verwendet werden könnten z.B. A-TRUST, INSIKA
Bisher hat das BSI aber noch keine Sicherheitseinrichtung zertifiziert. Somit werden wir immer noch warten müssen bis das BSI sich für einen einheitlichen Standard entschieden hat.
Mit der Belegausgabepflicht wird die Nachfrage, ob der Kunde einen Beleg möchte, der Vergangenheit angehören. Die Belegerteilung in elektronischer Form ist auch möglich, bedarf aber die Zustimmung des Kunden.

soppe + partner hat in diversen Nachbarstaaten bereits Erfahrungen mit solch einer Umstellung sammeln können. Sobald seitens des BSI eine Entscheidung gefallen ist, werden wir Sie detailliert über die Umsetzung der Verordnung informieren.

Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

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