Fristverlängerung für die TSE-Aufrüstung

Bereits 15 Bundesländer haben einer Fristverlängerung für die TSE-Aufrüstung von Kassensystemen zugestimmt: Bis zum 31.03.2021 muss Ihre Offline- oder Online-TSE in Ihr Kassensystem integriert sein! Die Frist ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – wie beispielsweise eine verbindliche TSE-Bestellung – und variiert je nach Bundesland. Lediglich in Bremen ist noch eine gesonderte Anfrage an das Finanzamt vonnöten.
Informieren Sie sich am besten jetzt unter welchen Voraussetzungen die Fristverlängerung für Sie und Ihr Kassensystem möglich ist:

·       Baden-Württemberg

·       Bayern

·       Berlin

·       Brandenburg

·       Hamburg

·       Hessen

·       Mecklenburg-Vorpommern

·       Niedersachsen

·       Nordrhein-Westfalen

·       Rheinland-Pfalz

·       Saarland

·       Sachsen

·       Sachsen-Anhalt

·       Schleswig-Holstein

·       Thüringen

Da die TSE Anbindung von SUP bereits fertig ist können Sie jederzeit Ihre Verbindliche Bestellung per E-Mail an vertrieb@soppe-partner.de senden.

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