EU-One-Stop-Shop
Ab 01.07.2021 wird der Versandhandel an Privatkunden innerhalb der EU durch eine neue EU-Regelung „EU-One-Stop-Shop“ verändert. Es entfallen alle Lieferschwellen, somit sind alle Umsätze aus innergemeinschaftlichen Fernverkäufen im Bestimmungsland steuerbar. Dies betrifft alle Unternehmen welche in einem Kalenderjahr die Schwelle von 10.000,- € für Lieferungen überschreiten. Diese müssen sich beim BZSt bzw. Finanz-Online registrieren und es muss der maßgebliche Umsatzsteuersatz des Empfängerlandes auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Bitte klären Sie mit Ihrem Steuerberater ab ob Sie von dieser Regelung betroffen sind. Diese Änderungen erfordern einen erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung von Exportaufträgen und der Finanzbuchhaltung. Um diesen Aufwand auf ein Minimum zu verringern hat soppe + partner in der aktuellen APyS – Software für die Weinwirtschaft Version Änderungen vorgenommen. Alle Kunden mit Wartungsvertrag erhalten dieses Update wie gewohnt kostenlos. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.