Das Bundeskabinett beschloss, dass jede Einrichtungen der Bundesverwaltung zukünftig E-Rechnungen senden und empfangen müssen. Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen gehört damit bald der Vergangenheit an. So sollen Portokosten und Arbeitszeit gespart werden. Das neue E-Rechnungs-Gesetz muss noch den Bundestag passieren, wird aber voraussichtlich ab dem 27.11.2018 in Kraft treten. Wir freuen uns auf diese Änderung damit auch SUP Kunden mehr Zeit für die wesentliche Arbeit in Ihren Unternehmen haben. Eine genaue Anforderung an die E-Rechnung will die Bundesregierung separat festlegen.

E-Rechnungen

Das Bundeskabinett beschloss, dass jede Einrichtungen der Bundesverwaltung zukünftig E-Rechnungen senden und empfangen müssen. Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen gehört damit bald der Vergangenheit an. So sollen Portokosten und Arbeitszeit gespart werden. Das neue E-Rechnungs-Gesetz muss noch den Bundestag passieren, wird aber voraussichtlich ab dem 27.11.2018 in Kraft treten. Wir freuen uns auf diese Änderung damit auch SUP Kunden mehr Zeit für die wesentliche Arbeit in Ihren Unternehmen haben. Eine genaue Anforderung an die E-Rechnung will die Bundesregierung separat festlegen.

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